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Handyregelung ab 06.02.24

Die Smartphones der Schülerinnen und Schüler sind mit Betreten des Schulgeländes und während des gesamten Aufenthalts in der Ederseeschule ausgeschaltet und befinden sich im Schulranzen.

Nur nach ausdrücklicher Anweisung der Lehrkraft ist das Smartphone für unterrichtliche Zwecke nutzbar.

Gleiches gilt für Wearables und Kopfhörer.

Erst nach Unterrichtsende beim Warten auf den Bus darf das Handy genutzt werden.

Ausgenommen von dieser Regelung ist Zeit von 13:20 Uhr – 14:05 Uhr. In diesem Zeitraum darf das Smartphone genutzt werden.